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Schulungen

Schulungen

Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer

Brandschutzhelfer & Evakuierungshelfer

Brandschutz Training

Nach Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2 (Maßnahmen gegen Brände) sind Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mind. 1x jährlich zu unterweisen.

Diese Unterweisungen müssen auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen, sowie das Verhalten im Gefahrenfall einschließen und werden dokumentiert. Nach einer vorherigen Begehung des jeweiligen Objektes werden diese Unterweisungen dann unter Berücksichtigung der spezifischen Belange des Betriebes von mir abgehalten.

Des Weiteren hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten (i.d.R. 5-10%) an Brandschutzhelfern vorzuhalten. Diese Ausbildung ist umfassender und entspricht mindestens den Regeln der DGUV-Information 205-023 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Gerade in Institutionen wie Kindertagesstätten, Altenheimen, Schulen, gefährdeten Betriebe etc. ist dies besonders wichtig und liegt mir als Brandoberinspektor mit der Erfahrung von mehr als 3.000 Einsätzen sehr am Herzen.

Bereits früh im Vorfeld wird mit den Unternehmensverantwortlichen objektspezifisch  der Unterricht abgestimmt, so dass sich die Mitarbeiter in „ihrem“ Betrieb bestens auskennen und zur Verhinderung von Bränden beitragen können.

Themen

Diese Ausbildung ist etwas umfassender und entspricht mindestens den Regeln der DGUV-Information 205-023 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung).

Verbrennungslehre / Brandklassen

Vorbeugender brandschutz

Brandursachen und -gefahren

praktisches feuerlöschtraining

Abwehrender Brandschutz

Löschmethoden / Löschmittel

Arten der Evakuierung

räumung von Gebäuden